•••Reisen mit Hund/ Einreisebestimmungen•••

••• Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden

Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlamentes und des Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten ab dem 3. Juli 2004. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert gültig.

Seit dem 3 Juli 2004 ist keine Genehmigung für die Einfuhr von Hunden oder Katzen nach Schweden erforderlich. Bearbeitungsgebühren die nach dem 1 Januar 2005 eingezahlt werden, können nicht zurückerstattet werden.

 Heimtierausweis (pass) für Hunde, Katzen und Frettchen

Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pass)  haben. In Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss 2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der am 3. Juli 2004 oder später nach Schweden einreist, muss einen von Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.

Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3. Juli 2004:

  • ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung

  • Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)

  • Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich). Wenn gemäß den Empfehlungen des Herstellers des Impfpräparates regelmäßig eine Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist kein erneuter Antikörpertest notwendig. Hier ist ein Liste auf anerkannte Laboratorien.

  • Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem  Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen

  • Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.

Falls bei mehrfacher Einreise nicht alle Entwurmungen im Heimtierpass eingetragen werden können, können diese auf einem separaten Zeugnis (Entwurmungszeugnis für Hund/Katze) von Ihrem Tierarzt eintragen werden.

Folgende Einfuhranforderungen werden aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, dass alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden. 

 

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006