Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden
Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlamentes und
des Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim
grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU
geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten
ab dem 3. Juli 2004. Die meisten der heutigen Regeln bleiben jedoch unverändert
gültig.
Seit dem 3 Juli 2004
ist keine Genehmigung für die Einfuhr von
Hunden oder Katzen nach Schweden
erforderlich. Bearbeitungsgebühren die nach
dem 1 Januar 2005 eingezahlt werden, können
nicht zurückerstattet werden.
Heimtierausweis
(pass) für Hunde, Katzen und Frettchen
Alle Hunde, Katzen
und Frettchen, die innerhalb der EU reisen
oder in die EU wiedereingeführt werden,
müssen ab dem 3. Juli 2004 einen
Heimtierausweis (pass) haben. In
Übereinstimmung mit der Vorlage im Beschluss
2003/803/EC wird dieser Heimtierausweis in
der Amtssprache des
Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch
verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU
Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und
Frettchen in Begleitung eines
Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis
muss der Reisende in seinem Heimatland
anschaffen, d.h. ein Deutscher der am 3.
Juli 2004 oder später nach Schweden
einreist, muss einen von Deutschland
ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier
mitführen.
Folgende
Bedingungen gelten für die Einfuhr von
Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem
3. Juli 2004:
-
ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit
einer deutlich lesbaren Tätowierung
-
Impfung gegen
Tollwut, entsprechend den Empfehlungen
des Impfstoffherstellers, mit einem
Präparat das von der WHO zugelassen ist
(diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr
aus Großbritannien und Irland nicht
erforderlich)
-
Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml
Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser
Test muss frühestens 120 Tage und
spätestens 365 Tage nach der letzten
Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den
gleichen Fristen wie heute (der Test ist
bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien
und Irland nicht erforderlich). Wenn
gemäß den Empfehlungen des Herstellers
des Impfpräparates regelmäßig eine
Auffrischimpfung durchgeführt wird, ist
kein erneuter Antikörpertest notwendig.
Hier ist ein Liste auf anerkannte
Laboratorien.
-
Entwurmung
gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp),
ausgeführt durch einen Tierarzt mit
einem Entwurmungsmittel mit
Praziquantel-haltigem Wirkstoff,
innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr.
Pendler zwischen Schweden und Dänemark
können auch weiterhin das
4-Wochen-Attest nutzen
-
Dokumentation
in Form eines Passes (Heimtierausweis),
in dem der zuständige Tierarzt alle
notwendigen Maßnahmen notiert.
Falls bei
mehrfacher Einreise nicht alle Entwurmungen
im Heimtierpass eingetragen werden können,
können diese auf einem separaten Zeugnis (Entwurmungszeugnis
für Hund/Katze)
von Ihrem Tierarzt eintragen werden.
Folgende
Einfuhranforderungen werden aufgehoben:
Gesundheitsattest, Impfung gegen
Leptospirose und Hundestaupe sowie
Einfuhrregistrierung/Genehmigung für
Importeure. Das Schwedisches Zentralamt für
Landwirtschaft empfiehlt jedoch, dass alle
Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und
Hundestaupe geimpft werden.
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