Hunde in der Natur
Der Hund darf seinem Begleiter in die Natur folgen. Doch die Anforderungen an
die Hundehalter sind hoch und die Regeln streng. Ein Hundehalter muss jederzeit
vollständige Kontrolle über das Tier haben. Die Bestimmungen zum Aufenthalt von
Hunden in der Natur dienen hauptsächlich dazu, das Tierleben zu schützen. Der
Hundehalter trägt eine hohe Verantwortung für sein Tier.
Was ist zu beachten, wenn man seinen Hund mit nach Schweden nehmen
möchte?
Hundehalter, die ihr Tier aus einem EU- oder EFTA-Land nach Schweden
einführen möchten, müssen die entsprechenden Impfbescheinigungen (Tollwut,
Leptospirose, Welpenkrankheit), Gesundheitszeugnis sowie ID-Markierung vorweisen
können. Hunde oder Katzen einzuführen, für die die vorgeschriebenen
Bescheinigungen nicht vorliegen, gilt als Zollvergehen. Hunde und Katzen müssen
über eine bestimmte, bemannte Zollstation eingeführt werden; die Einfuhr muss
dem Zoll zuvor angemeldet werden. Detailliertere Informationen zu den
Bestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des staatl. Landwirtschaftsamtes
(Jordbruksverket) unter www.jsv.se
Anleinpflicht für Hunde im Sommer
In der Zeit vom 1. März bis 20. August müssen Hunde in der schwedischen
Natur angeleint sein! Hintergrund ist der Schutz des Jungwildes, das zumeist in
Frühjahr/Frühsommer geboren wird. In dieser Periode überkommt der Jagdtrieb
selbst das "harmloseste" Hündchen.
Nicht angeleinte Hunde leben gefährlich!
Auch in der übrigen Zeit des Jahres müssen Hunde so gehalten werden,
dass sie stets unter Kontrolle sind und z.B. kein Wild jagen können. Ein in der
Natur frei laufender Hund kann vom Grundbesitzer eingefangen werden; sollte dies
nicht möglich sein, kann die Polizei eingeschaltet und der Hund zur Strecke
gebracht werden. Gleiches Schicksal kann einem Hund widerfahren, der frei
umherläuft und Nutztiere beunruhigt.
Anleinzwang im Fjäll (Kahlgebirge) und in unter Naturschutz stehenden
Gebieten
In Nationalparks und Naturreservaten müssen Hunde stets angeleint sein!
Gleiches gilt für einen Großteil der schwedischen Gebirgslandschaft, dem Fjäll,
mit Rücksicht auf die Rentierzucht. Ein frei umherlaufender Hund, der z.B.
Rentiere in Panik versetzt, darf vom Eigentümer oder Rentierhüter getötet
werden.
Anleinzwang in Schären und Erholungsgebieten
Im Großteil der Ostseeküstenschären gilt in Frühling und Sommer
Anleinzwang. Es kann auch örtliche Erlasse für Erholungsgebiete und
Trimm-dich-Pfade geben, die ein Anleinen erzwingen.
Hohe Verantwortung
Der Hundehalter trägt uneingeschränkt die volle Verantwortung für
seinen Hund. Dies beinhaltet u.a., dass der Hundehalter auch dann für durch
seinen Hund verursachte Schäden verantwortlich gemacht werden kann, wenn sich
vorübergehend jemand anders um den Hund kümmert.
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