•••Reisen mit Hund/ Verhalten in der Natur•••

••• Hunde in der Natur

Der Hund darf seinem Begleiter in die Natur folgen. Doch die Anforderungen an die Hundehalter sind hoch und die Regeln streng. Ein Hundehalter muss jederzeit vollständige Kontrolle über das Tier haben. Die Bestimmungen zum Aufenthalt von Hunden in der Natur dienen hauptsächlich dazu, das Tierleben zu schützen. Der Hundehalter trägt eine hohe Verantwortung für sein Tier.

Was ist zu beachten, wenn man seinen Hund mit nach Schweden nehmen möchte?
Hundehalter, die ihr Tier aus einem EU- oder EFTA-Land nach Schweden einführen möchten, müssen die entsprechenden Impfbescheinigungen (Tollwut, Leptospirose, Welpenkrankheit), Gesundheitszeugnis sowie ID-Markierung vorweisen können. Hunde oder Katzen einzuführen, für die die vorgeschriebenen Bescheinigungen nicht vorliegen, gilt als Zollvergehen. Hunde und Katzen müssen über eine bestimmte, bemannte Zollstation eingeführt werden; die Einfuhr muss dem Zoll zuvor angemeldet werden. Detailliertere Informationen zu den Bestimmungen erhalten Sie auf der Homepage des staatl. Landwirtschaftsamtes (Jordbruksverket) unter www.jsv.se

Anleinpflicht für Hunde im Sommer
In der Zeit vom 1. März bis 20. August müssen Hunde in der schwedischen Natur angeleint sein! Hintergrund ist der Schutz des Jungwildes, das zumeist in Frühjahr/Frühsommer geboren wird. In dieser Periode überkommt der Jagdtrieb selbst das "harmloseste" Hündchen.

Nicht angeleinte Hunde leben gefährlich!
Auch in der übrigen Zeit des Jahres müssen Hunde so gehalten werden, dass sie stets unter Kontrolle sind und z.B. kein Wild jagen können. Ein in der Natur frei laufender Hund kann vom Grundbesitzer eingefangen werden; sollte dies nicht möglich sein, kann die Polizei eingeschaltet und der Hund zur Strecke gebracht werden. Gleiches Schicksal kann einem Hund widerfahren, der frei umherläuft und Nutztiere beunruhigt.

Anleinzwang im Fjäll (Kahlgebirge) und in unter Naturschutz stehenden Gebieten
In Nationalparks und Naturreservaten müssen Hunde stets angeleint sein! Gleiches gilt für einen Großteil der schwedischen Gebirgslandschaft, dem Fjäll, mit Rücksicht auf die Rentierzucht. Ein frei umherlaufender Hund, der z.B. Rentiere in Panik versetzt, darf vom Eigentümer oder Rentierhüter getötet werden.

Anleinzwang in Schären und Erholungsgebieten
Im Großteil der Ostseeküstenschären gilt in Frühling und Sommer Anleinzwang. Es kann auch örtliche Erlasse für Erholungsgebiete und Trimm-dich-Pfade geben, die ein Anleinen erzwingen.

Hohe Verantwortung
Der Hundehalter trägt uneingeschränkt die volle Verantwortung für seinen Hund. Dies beinhaltet u.a., dass der Hundehalter auch dann für durch seinen Hund verursachte Schäden verantwortlich gemacht werden kann, wenn sich vorübergehend jemand anders um den Hund kümmert.

 

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006