•••Schweden/ Verkehrsbestimmungen•••

••• Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze 0,2

H
öchstgeschwindigkeiten in km/h

 

Pkw
Wohnmobil bis 3,5 t

Wohnmobil
über 3,5 t

Gespann

Motorrad

innerorts

50

50

50

 50

außerorts

70-90 (a)

 80

80 (c)

70-90 (a,b)

Schnellstraßen

90-110 (a)

90

80 (c)

90-110 (a,b)

Autobahnen

110

 90

80 (c)

 110 (b)

(a) entsprechend der Beschilderung
(b) jedoch Motorrad mit Anhänger nur 80 km/h
(c) jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
     - der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht 
       (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
    - der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des 
      Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Das Abblendlicht muss während der Fahrt immer eingeschaltet sein.
Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.

Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet "Halteverbot". Eine gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild "eingeschränktes Halteverbot" bedeuten "Parkverbot". In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten und Parken sowie für die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach.
Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.

Das Schild "M" (weißer Buchstabe auf blauem Grund) auf Ihrer Straßenseite bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls folgende Ausweichstelle benutzen!

Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel sind ausgeschildert. Wurde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.

Bußgelder für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte werden streng geahndet. Alkoholdelikte können schneller als bei uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden

 

 ADAC-Mitgliedschaft und Leistungen

Straßenhilfsdienst

Pannenhilfe erhalten Sie rund um die Uhr von den Straßenhilfsorganisationen
"Assistancekåren" (Telefon 020 912 912) sowie "FALCK" (Telefon 087 679 000).


Die Hilfe ist kostenpflichtig. ADAC Plus Mitglieder können gegen Vorlage des AIT-Kreditbriefes bzw. der ADAC-Kostengarantie bargeldlos bezahlen; von den Kosten erhalten sie für Pannenhilfe und fürs Abschleppen jeweils bis zu 200 Euro erstattet

ADAC-Partnerclub

Motormännens Riksförbund (M)
Sveavägen 159
P.O.Box 231 42
S-104 35 Stockholm
Telefon (08) 690 38 00 oder
Telefon 020 21 11 11 (nur innerhalb Schwedens, gebührenfrei)

 

  ADAC-Mitgliedschaft und Leistungen
ADAC - Ihr Partner rund um die Mobilität
Von A wie Abschleppen bis Z wie Zollberatung - die Leistungen des ADAC für seine Mitglieder könnten kaum vielfältiger sein.
Werden auch Sie Clubmitglied!

 

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006