Alkohol
Reisen von Drittländern
sowohl als den Åland-Inseln, den Kanarischen
Inseln und vergleichbaren Gebieten.
Darf ich bei einer
dieselben Einreise nach Schweden Alkohol aus
einem anderen EU-Land und Alkohol, der ,,Tax-free"
eingekauft worden ist, mitbringen?
Reisen aus einem anderen EU-Land.
Regeln für Einfuhr von Alkohol von Reisenden
Innerhalb der EU werden im Grunde Steuer
bezahlt in dem Land wo die Ware verbraucht
wird. Für Privatpersonen gilt aber, dass der
Steuer in dem Land bezahlt wird, wo die Ware
eingekauft wird. Das bedeutet dass für
kommerzielle Einfuhr von Alkohol soll
schwedischen Alkoholsteuer bezahlt werden.
Eine Privatperson, die Alkohol für
persönlichen Gebrauch einkauft, bezahlt aber
den Steuer bei der Einkauf im Land wo die
Alkoholwaren eingekauft werden.
Steuerfreie Privateinfuhr von einem anderen
EU-Land ist nur möglich wenn:
-
die Reisemitbringsel ausschließlich
zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch
des Reisenden bestimmt sein (d.h für
eigenen Bedarf oder den Bedarf der
Angehörige seines Haushalts oder als
Geschenk. Einkäufe zu Freunden sind aber
nicht erlaubt.)
-
der Reisende die betreffenden Waren
von dem anderen EU-Land nach Schweden
mit sich führt.
Beachten Sie: Alkoholwaren dürfen nur
von einer Person, die mindestens 20 Jahre
alt ist, mitgebracht werden.
Definitionen
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 22%
vol
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 15%
vol aber höchstens 22% vol
Wein: Anderes als Spirituosen und Bier, und
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 3,5%
vol aber höchstens 15% vol.
Bier: Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol
Wie wird es beurteilt ob der Einfuhr als
privat oder kommerziell zu betrachten ist?
Es gibt gewisse Richtlinien um entscheiden
zu können, ob eine Einfuhr als privat oder
kommerziell zu betrachten ist. Da es keine
feste Begrenzungen gibt, muss der Zoll immer
die Gesamte Umstände der Einfuhr schätzen.
Bei der Beurteilung ob eine Einfuhr
privat oder kommerziell ist, muss die
schwedische Zollverwaltung immer u.a. auf
folgende Tatsachen Rücksicht nehmen:
-
Ob Sie ein Unternehmer sind, der
Waren einführt, und aus welchem Grund
Sie denn die Waren einführen (z.B. zum
Verkauf in Ihrem Laden oder Restaurant,
oder für das Verbrauch Ihrer Familie).
-
Der Platz wo die Waren aufbewahrt
werden.
-
Wie die Waren transportiert werden.
-
Wenn es Dokumente über den Waren
(z.B. Rechnungen oder Frachtbriefe)
gibt, und was darin steht.
-
Die Beschaffenheit und Menge der
Waren.
Gibt es ein Richtwert, nach dem man
unterscheiden kann, ob eine Einfuhr als
privat oder kommerziell zu betrachten ist?
In der Europäischen Union gibt es gewisse
Bezugsmengen um entscheiden zu können, ob
eine Einfuhr als privat oder kommerziell
angesehen werden soll. Die Mengegrenzen
dafür sind die folgenden:
-
Spirituosen (mehr als 22% vol): 10
Liter
-
Spirituosen (höchst 22% vol): 20
Liter
-
Wein: 90 Liter (aber höchst 60 Liter
Schaumwein)
-
Bier: 110 Liter
Diese Bezugsmengen sind nur Hilfsmittel
um feststellen zu können, ob eine Einfuhr
von privater oder kommerzieller Art ist. Die
müssen aber immer zusammen mit den anderen
Richtlinien benutzt werden. Eine private
Einfuhr von 15 Liter Spirituosen kann
akzeptiert werden, vorausgesetzt dass die
Menge an einer privaten Familienfest
verbraucht werden soll. Andererseits kann
eine Einfuhr von 5 Liter Spirituosen als
Private Einfuhr nicht betrachtet werden,
wenn die Waren z.B. im Restaurant des
Reisenden verkauft werden sollen.
Vorschriften für den Alkoholeinfuhr eines
Reisendes
Der Abgabenfreie Privateinfuhr aus
Drittländern ist zu gewissen Mengen von
Waren begrenzt, die so genannte
Reisefreigrenzen. Für Alkoholwaren, die die
Reisefreigrenzen übersteigen, müssen sowohl
Zoll als schwedischen Alkoholsteuer bezahlt
werden.
Abgabenfreier Privateinfuhr ist nur möglich
wenn:
die Reisemitbringsel ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des
Reisenden bestimmt sein (d.h für eigenen
Bedarf oder den Bedarf der Angehörige seines
Haushalts oder als Geschenk). Die Waren
dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken
bestimmt sein.
der Reisende die betreffenden Waren mit sich
führt.
Ein Reisender, der in Schweden wohnhaft ist,
darf nur die Freimenge mitführen wenn
-
Die Einreise in Schweden mit
Flugzeug im internationalen Flugverkehr
gemacht wird
-
Der
Aufenthalt im Ausland mehr als 20
Stunden gedauert hat
-
Alkoholsteuer im Åland oder Norwegen
bezahlt worden ist.
Beachten Sie: Alkoholwaren dürfen nur von
einer Person, die mindestens 20 Jahre alt
ist, mitgebracht werden.
Definitionen
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 22%
vol
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 15%
vol aber höchstens 22% vol
Wein: Anderes als Spirituosen und Bier, und
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 3,5%
vol aber höchstens 15% vol.
Bier: Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol
Wie viel Alkohol darf ich abgabenfrei
mitbringen?
-
Spirituosen (mehr als 22% vol): 1
Liter
-
Spirituosen inkl. Schaumwein (höchst
22% vol): 2 Liter
-
Wein: 2 Liter
-
Bier wird als andere Waren
betrachtet, was bedeutet dass der
Gesamtwert des Biers und anderer während
der Reise eingekauften Waren, nicht der
Warenwert von zur Zeit SEK 1700 (Ecu
175) übersteigen darf.
Beachten Sie
dass Reisende von den Åland-Inseln, den
Kanarischen Inseln und vergleichbaren
Gebieten nur Steuer für Alkoholwaren, die
die Reisefreigrenzen übersteigen bezahlen
müssen.
Darf ich bei
einer dieselben Einreise nach Schweden
Alkohol aus einem anderen EU-Land und
Alkohol, der ,,Tax-free" eingekauft worden
ist, mitbringen?
Sie können als Reisender Alkohol, die in
einem anderen EU-Land eingekauft worden ist
sowohl als Alkohol innerhalb den
Reisefreigrenzen, mit bringen, vorausgesetzt
dass Sie nach Schweden direkt von einem
Drittland reisen.
Sie müssen also nach Schweden von einem
Drittland kommen, um den Möglichkeit zu
haben sowohl die Freimenge als auch EU-Waren
einzuführen. Sie müssen auch beweisen
können, dass die Menge, die den
Reisefregrenzen übersteigt, innerhalb EU
gekauft worden ist. Das machen sie durch
eine Quittung oder andere Dokument, die
zeigt wo und wann die Waren eingekauft
worden sind.
Beachten Sie dass den Åland-Inseln in diesem
Fall als Drittland betrachtet wird, was
bedeutet, dass wenn Sie in Finnland Alkohol
gekauft hat, auch die in z.B. den Fähren
eingekaufte Freimenge, mitbringen dürfen.
Quelle: tullverket
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