•••Zollbestimmungen/ Alkohol•••

••• Alkohol

Reisen von Drittländern sowohl als den Åland-Inseln, den Kanarischen Inseln und vergleichbaren Gebieten.

Darf ich bei einer dieselben Einreise nach Schweden Alkohol aus einem anderen EU-Land und Alkohol, der ,,Tax-free" eingekauft worden ist, mitbringen?
 

Reisen aus einem anderen EU-Land.

Regeln für Einfuhr von Alkohol von Reisenden

Innerhalb der EU werden im Grunde Steuer bezahlt in dem Land wo die Ware verbraucht wird. Für Privatpersonen gilt aber, dass der Steuer in dem Land bezahlt wird, wo die Ware eingekauft wird. Das bedeutet dass für kommerzielle Einfuhr von Alkohol soll schwedischen Alkoholsteuer bezahlt werden. Eine Privatperson, die Alkohol für persönlichen Gebrauch einkauft, bezahlt aber den Steuer bei der Einkauf im Land wo die Alkoholwaren eingekauft werden.

Steuerfreie Privateinfuhr von einem anderen EU-Land ist nur möglich wenn:

  • die Reisemitbringsel ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden bestimmt sein (d.h für eigenen Bedarf oder den Bedarf der Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk. Einkäufe zu Freunden sind aber nicht erlaubt.)

  • der Reisende die betreffenden Waren von dem anderen EU-Land nach Schweden mit sich führt.

Beachten Sie: Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, mitgebracht werden.

Definitionen
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 22% vol
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 15% vol aber höchstens 22% vol
Wein: Anderes als Spirituosen und Bier, und mit einem Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol aber höchstens 15% vol.
Bier: Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol

Wie wird es beurteilt ob der Einfuhr als privat oder kommerziell zu betrachten ist?
Es gibt gewisse Richtlinien um entscheiden zu können, ob eine Einfuhr als privat oder kommerziell zu betrachten ist. Da es keine feste Begrenzungen gibt, muss der Zoll immer die Gesamte Umstände der Einfuhr schätzen.

Bei der Beurteilung ob eine Einfuhr privat oder kommerziell ist, muss die schwedische Zollverwaltung immer u.a. auf folgende Tatsachen Rücksicht nehmen:

  • Ob Sie ein Unternehmer sind, der Waren einführt, und aus welchem Grund Sie denn die Waren einführen (z.B. zum Verkauf in Ihrem Laden oder Restaurant, oder für das Verbrauch Ihrer Familie).

  • Der Platz wo die Waren aufbewahrt werden.

  • Wie die Waren transportiert werden.

  • Wenn es Dokumente über den Waren (z.B. Rechnungen oder Frachtbriefe) gibt, und was darin steht.

  • Die Beschaffenheit und Menge der Waren.


Gibt es ein Richtwert, nach dem man unterscheiden kann, ob eine Einfuhr als privat oder kommerziell zu betrachten ist?

In der Europäischen Union gibt es gewisse Bezugsmengen um entscheiden zu können, ob eine Einfuhr als privat oder kommerziell angesehen werden soll. Die Mengegrenzen dafür sind die folgenden:
 

  • Spirituosen (mehr als 22% vol): 10 Liter

  • Spirituosen (höchst 22% vol): 20 Liter

  • Wein: 90 Liter (aber höchst 60 Liter Schaumwein)

  • Bier: 110 Liter

Diese Bezugsmengen sind nur Hilfsmittel um feststellen zu können, ob eine Einfuhr von privater oder kommerzieller Art ist. Die müssen aber immer zusammen mit den anderen Richtlinien benutzt werden. Eine private Einfuhr von 15 Liter Spirituosen kann akzeptiert werden, vorausgesetzt dass die Menge an einer privaten Familienfest verbraucht werden soll. Andererseits kann eine Einfuhr von 5 Liter Spirituosen als Private Einfuhr nicht betrachtet werden, wenn die Waren z.B. im Restaurant des Reisenden verkauft werden sollen.

Reisen von Drittländern sowohl als den Åland-Inseln, den Kanarischen Inseln und vergleichbaren Gebieten.

Vorschriften für den Alkoholeinfuhr eines Reisendes

Der Abgabenfreie Privateinfuhr aus Drittländern ist zu gewissen Mengen von Waren begrenzt, die so genannte Reisefreigrenzen. Für Alkoholwaren, die die Reisefreigrenzen übersteigen, müssen sowohl Zoll als schwedischen Alkoholsteuer bezahlt werden.

Abgabenfreier Privateinfuhr ist nur möglich wenn:
die Reisemitbringsel ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden bestimmt sein (d.h für eigenen Bedarf oder den Bedarf der Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk). Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
der Reisende die betreffenden Waren mit sich führt.

Ein Reisender, der in Schweden wohnhaft ist, darf nur die Freimenge mitführen wenn

  • Die Einreise in Schweden mit Flugzeug im internationalen Flugverkehr gemacht wird

  • Der Aufenthalt im Ausland mehr als 20 Stunden gedauert hat

  • Alkoholsteuer im Åland oder Norwegen bezahlt worden ist.


Beachten Sie: Alkoholwaren dürfen nur von einer Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, mitgebracht werden.

Definitionen
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 22% vol
Spirituosen: Alkoholgehalt von mehr als 15% vol aber höchstens 22% vol
Wein: Anderes als Spirituosen und Bier, und mit einem Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol aber höchstens 15% vol.
Bier: Alkoholgehalt von mehr als 3,5% vol

Wie viel Alkohol darf ich abgabenfrei mitbringen?

  • Spirituosen (mehr als 22% vol): 1 Liter

  • Spirituosen inkl. Schaumwein (höchst 22% vol): 2 Liter

  • Wein: 2 Liter

  • Bier wird als andere Waren betrachtet, was bedeutet dass der Gesamtwert des Biers und anderer während der Reise eingekauften Waren, nicht der Warenwert von zur Zeit SEK 1700 (Ecu 175) übersteigen darf.


Beachten Sie
dass Reisende von den Åland-Inseln, den Kanarischen Inseln und vergleichbaren Gebieten nur Steuer für Alkoholwaren, die die Reisefreigrenzen übersteigen bezahlen müssen.

Darf ich bei einer dieselben Einreise nach Schweden Alkohol aus einem anderen EU-Land und Alkohol, der ,,Tax-free" eingekauft worden ist, mitbringen?

Sie können als Reisender Alkohol, die in einem anderen EU-Land eingekauft worden ist sowohl als Alkohol innerhalb den Reisefreigrenzen, mit bringen, vorausgesetzt dass Sie nach Schweden direkt von einem Drittland reisen.

Sie müssen also nach Schweden von einem Drittland kommen, um den Möglichkeit zu haben sowohl die Freimenge als auch EU-Waren einzuführen. Sie müssen auch beweisen können, dass die Menge, die den Reisefregrenzen übersteigt, innerhalb EU gekauft worden ist. Das machen sie durch eine Quittung oder andere Dokument, die zeigt wo und wann die Waren eingekauft worden sind.

Beachten Sie dass den Åland-Inseln in diesem Fall als Drittland betrachtet wird, was bedeutet, dass wenn Sie in Finnland Alkohol gekauft hat, auch die in z.B. den Fähren eingekaufte Freimenge, mitbringen dürfen.

Quelle: tullverket

 

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006