•••Zollbestimmungen/ Tabak•••

••• Tabak

Darf ich bei ein und der selben Einreise nach Schweden Tabakwaren aus einem anderen EU- Land und Tabakwaren ,,die Tax-free" gekauft worden sind, mitbringen?

Reisen von Drittländern sowohl als auch den Åland Inseln, den Kanarischen Inseln und vergleichbare Gebiete.

Reisen aus einem anderen EU-Land


Bestimmungen für Einfuhr von Tabakwaren von Reisenden.

Innerhalb der EU wird normalerweise die Steuer in dem Land bezahlt in dem die Ware verbraucht wird. Für Privatpersonen gilt, dass die Steuer in dem Land bezahlt wird wo die Ware gekauft worden ist. Das bedeutet, dass für den Handel von Tabakwaren muss schwedische Tabaksteuer bezahlt werden. Privatpersonen, die Tabakwaren für den persönlichen Bedarf einführen, bezahlen die Tabaksteuer im Einkaufsland.

Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Tabakwaren abgabenfrei aus einem Drittland nach Schweden einführen:

  • Der Reisende selbst hat die Tabakwaren für den eigenen Bedarf gekauft, oder für den Bedarf der eigenen Familie (ein Mitbringen für Freunde ist somit nicht möglich)

  • Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich


Beachten Sie: der Einführer muss mindestens 18 Jahre alt sein

Gewerbliche oder Private Einfuhr?
Es gibt gewisse Richtlinien bei der Schätzung ob eine Einfuhr privat oder gewerblich zu betrachten ist. Da es keine feste Begrenzungen gibt, muss der Zoll immer die gesamte Umstände der Einfuhr schätzen;

  • Der Einführer ist Gewerbetreibender, aus welchen Gründen hat er die Waren (sind sie für den eigenen Geschäftsbetrieb gedacht oder für der eigenen Familie).

  • Der Platz wo die Waren aufbewahrt werden
    Wie werden die Waren transportiert

  • Gibt es Dokumente die mit den Waren zu tun haben (z.B Frachtbriefe, Rechnungen)

  • Die Einfuhrmenge
    Beachten Sie dass gewisse

Beschränkungen, geltend der Privateinfuhr von folgenden EU-Ländern, zu beachten sind: Slowakei, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Lettland, die Tschechische Republik und Litauen. Mehr

Wie viel Tabak kann bei der Einfuhr als privater Verbrauch betrachtet werden?
Der Richtwert, der in der EU für privaten Gebrauch gilt:

  • 800 Zigaretten oder

  •  400 Zigarillos oder

  • 200 Zigarren oder

  • 1 Kilo Rauchtabak

Reisen aus Drittländern, sowohl als auch den Åland Inseln, den Kanarischen Inseln und vergleichbare Gebiete.

Bestimmungen für Einfuhr von Tabakwaren von Reisenden. Die abgabefreie Privateinfuhr von Tabak aus Drittländern nach Schweden ist bis auf gewisse Freimengen begrenzt. Für überschreitende Mengen Tabak sind Einfuhrabgaben (Zoll und Tabaksteuer) zu errichten.

Abgabenfreie Privateinfuhr ist nur unter folgenden Vorraussetzungen möglich:

  • Die Tabakwaren sind für den eigenen Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt. Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.

  • Der Reisende führt die Waren mit sich.

Für Reisende wohnhaft in Schweden ist abgabenfreie Privateinfuhr nur möglich wenn:

  • die Einreise mit einem Regulärflug geschieht oder

  • der Auslandsaufenthalt mehr als 20 Stunden gedauert hat oder

  • die Waren sind auf den Åland Inseln oder in Norwegen besteuert worden.

Beachten Sie dass Reisende wohnhaftig in Schweden abgabenfrei 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 100 Gramm Rauchtabak mitführen können obwohl oben stehende Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Beachten Sie weiter dass der Einführer von Tabakwaren mindestens 18 Jahre alt sein muss.

Wie viel Tabak kann ich abgabenfrei einführen (die so genannte Reisefreigrenze)?

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak, oder eine proportionale Auswahl von diesen Tabakwaren *

  • Schnupftabak **


* Ein Reisender kann eine kleinere Menge Zigaretten abgabenfrei einführen um auch z.B Zigarren abgabenfrei einführen zu können ( z.B 100 Zigaretten und 25 Zigarren ). Beachten Sie dass Sie trotzdem die Tabaksteuer bezahlen müssen.

** Es gibt keine Begrenzung der Einfuhrmenge von Schnupftabak für den persönlichen Verbrauch. Es gibt doch ein Höchstwert von 1700 SEK ( 175 Ecu) der nicht überschritten werden darf ohne dass Steuern und Zoll zu bezahlen sind.

Wie viel Zoll und Tabaksteuer muss ich für die Überschreitende Menge der Reisefreigrenze bezahlen?

  • Zigaretten-Zoll 34 Öre/ Stück, Steuer 122 Öre / Stück

  • Zigarren -Zoll 86 Öre/ Stück, Steuer 143 Öre/ Stück

  • Rauchtabak-Zoll 428 Kronen/ Kilo, Steuer 1003 Kronen/ Kilo

  • Schnupftabak-Zoll 104 Kronen/ Kilo, Steuer 227 Kronen/ Kilo


Übrige Waren

Für Reisende aus Drittländern sowohl als auch den Åland Inseln, den Kanarischen Inseln und vergleichbare Gebiete, dürfen übrige Waren von einem Gesamtwert von höchstens 1700 SEK (175 Ecu) abgabenfrei eingeführt werden.

Beachten Sie dass

  • der Warenwert von Bier (mit einem Alkoholgehalt von mindestens 3,6 %) und Schnupftabak der aus Drittländern, sowohl als auch den Åland Inseln, den Kanarischen Inseln und vergleichbare Gebiete eingeführt wird, muss in den gesamten Warenwert von 1700 SEK ( 175 Ecu) mitgezählt werden

  • es keine Begrenzung des Warenwerts für Reisende von EU-Mitgliedstaaten gibt

  • es für gewisse Warenbesondere Einfuhr- und Ausfuhr Beschränkungen gibt. Es bedeutet dass eine Genehmigung oder besondere Bedingungen gefordert sind, um solche Waren Ein- oder Ausführen zu dürfen.

Darf ich bei derselben Einreise nach Schweden Tabakwaren aus einem anderen EU-Land und Tabakwaren, die ,,Tax-free" gekauft worden sind, mitbringen?

Sie können als Reisender doppelte ,,Freimengen" in Schweden einführen, d.h. Sie dürfen sowohl Tabakwaren, die in einem anderen EU- Land gekauft sind, als auch die die ,,Taxfree" gekauft worden sind, bei derselben Reise mitführen, unter die Voraussetzung dass Sie nach Schweden direkt aus einem Drittland angekommen sind.

Sie müssen auch beweisen können, dass die Menge, die die Reisefreimenge übersteigt, innerhalb der EU gekauft worden ist. Das machen Sie mit einer Quittung oder anderes Dokument, das zeigt wo und wann die Waren gekauft worden sind.

Beachten Sie dass die Åland Inseln in diesem Fall als Drittland betrachtet werden, was zufolge hat dass eventuelle Tabakwaren die in Finnland gekauft worden sind und Tabakwaren gekauft z.B an Bord, innerhalb der Freimenge mitgebracht werden können.

Quelle: tullverket

 

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006