Tabak
Darf ich bei ein und der
selben Einreise nach Schweden Tabakwaren aus
einem anderen EU- Land und Tabakwaren ,,die
Tax-free" gekauft worden sind, mitbringen?
Reisen von Drittländern
sowohl als auch den Åland Inseln, den
Kanarischen Inseln und vergleichbare
Gebiete.
Reisen aus einem anderen EU-Land
Bestimmungen für Einfuhr von Tabakwaren von
Reisenden.
Innerhalb der EU wird normalerweise die
Steuer in dem Land bezahlt in dem die Ware
verbraucht wird. Für Privatpersonen gilt,
dass die Steuer in dem Land bezahlt wird wo
die Ware gekauft worden ist. Das bedeutet,
dass für den Handel von Tabakwaren muss
schwedische Tabaksteuer bezahlt werden.
Privatpersonen, die Tabakwaren für den
persönlichen Bedarf einführen, bezahlen die
Tabaksteuer im Einkaufsland.
Unter folgenden Voraussetzungen können
Reisende Tabakwaren abgabenfrei aus einem
Drittland nach Schweden einführen:
-
Der Reisende selbst hat die
Tabakwaren für den eigenen Bedarf
gekauft, oder für den Bedarf der eigenen
Familie (ein Mitbringen für Freunde ist
somit nicht möglich)
-
Der Reisende führt die betreffenden
Waren mit sich
Beachten Sie: der Einführer muss
mindestens 18 Jahre alt sein
Gewerbliche oder Private Einfuhr?
Es gibt gewisse Richtlinien bei der
Schätzung ob eine Einfuhr privat oder
gewerblich zu betrachten ist. Da es keine
feste Begrenzungen gibt, muss der Zoll immer
die gesamte Umstände der Einfuhr schätzen;
-
Der Einführer ist Gewerbetreibender,
aus welchen Gründen hat er die Waren
(sind sie für den eigenen
Geschäftsbetrieb gedacht oder für der
eigenen Familie).
-
Der Platz wo die Waren aufbewahrt
werden
Wie werden die Waren transportiert
-
Gibt es Dokumente die mit den Waren
zu tun haben (z.B
Frachtbriefe, Rechnungen)
-
Die Einfuhrmenge
Beachten Sie dass gewisse
Beschränkungen, geltend der
Privateinfuhr von folgenden EU-Ländern, zu
beachten sind: Slowakei, Slowenien, Ungarn,
Polen, Estland, Lettland, die Tschechische
Republik und Litauen.
Mehr
Wie viel Tabak kann bei der
Einfuhr als privater Verbrauch betrachtet
werden?
Der Richtwert, der in der EU für
privaten Gebrauch gilt:
-
800 Zigaretten oder
-
400 Zigarillos oder
-
200 Zigarren oder
-
1 Kilo Rauchtabak
Reisen
aus Drittländern, sowohl als auch den Åland
Inseln, den Kanarischen Inseln und
vergleichbare Gebiete.
Bestimmungen für Einfuhr von Tabakwaren
von Reisenden. Die abgabefreie Privateinfuhr
von Tabak aus Drittländern nach Schweden ist
bis auf gewisse Freimengen begrenzt. Für
überschreitende Mengen Tabak sind
Einfuhrabgaben (Zoll und Tabaksteuer) zu
errichten.
Abgabenfreie Privateinfuhr ist nur unter
folgenden Vorraussetzungen möglich:
-
Die Tabakwaren sind für den eigenen
Verbrauch des Reisenden, für Angehörige
seines Haushalts oder als Geschenk
bestimmt. Die Waren dürfen keinesfalls
zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
-
Der Reisende führt die Waren mit
sich.
Für Reisende wohnhaft in Schweden
ist abgabenfreie Privateinfuhr nur möglich
wenn:
-
die Einreise mit einem Regulärflug
geschieht oder
-
der
Auslandsaufenthalt mehr als 20
Stunden gedauert hat oder
-
die Waren sind auf den Åland Inseln
oder in Norwegen besteuert worden.
Beachten Sie dass Reisende wohnhaftig in
Schweden abgabenfrei 40 Zigaretten oder 20
Zigarillos oder 100 Gramm Rauchtabak
mitführen können obwohl oben stehende
Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Beachten Sie weiter dass der
Einführer von Tabakwaren mindestens 18 Jahre
alt sein muss.
Wie viel Tabak kann ich
abgabenfrei einführen (die so genannte
Reisefreigrenze)?
* Ein Reisender kann eine kleinere Menge
Zigaretten abgabenfrei einführen um auch z.B
Zigarren abgabenfrei einführen zu können (
z.B 100 Zigaretten und 25 Zigarren ).
Beachten Sie dass Sie trotzdem die
Tabaksteuer bezahlen müssen.
** Es gibt keine Begrenzung der
Einfuhrmenge von Schnupftabak für den
persönlichen Verbrauch. Es gibt doch ein
Höchstwert von 1700 SEK ( 175 Ecu) der nicht
überschritten werden darf ohne dass Steuern
und Zoll zu bezahlen sind.
Wie viel Zoll und Tabaksteuer muss
ich für die Überschreitende Menge der
Reisefreigrenze bezahlen?
-
Zigaretten-Zoll 34 Öre/ Stück, Steuer
122 Öre / Stück
-
Zigarren -Zoll 86 Öre/ Stück, Steuer
143 Öre/ Stück
-
Rauchtabak-Zoll 428
Kronen/ Kilo, Steuer 1003 Kronen/ Kilo
-
Schnupftabak-Zoll 104
Kronen/ Kilo, Steuer 227 Kronen/ Kilo
Übrige Waren
Für Reisende aus Drittländern sowohl als
auch den Åland Inseln, den Kanarischen
Inseln und vergleichbare Gebiete, dürfen
übrige Waren von einem Gesamtwert von
höchstens 1700 SEK (175 Ecu) abgabenfrei
eingeführt werden.
Beachten Sie dass
-
der Warenwert von Bier (mit einem
Alkoholgehalt von mindestens 3,6 %) und
Schnupftabak der aus Drittländern,
sowohl als auch den Åland Inseln, den
Kanarischen Inseln und vergleichbare
Gebiete eingeführt wird, muss in den
gesamten Warenwert von 1700 SEK ( 175
Ecu) mitgezählt werden
-
es keine Begrenzung des Warenwerts
für Reisende von EU-Mitgliedstaaten gibt
-
es für gewisse Warenbesondere
Einfuhr- und Ausfuhr Beschränkungen gibt.
Es bedeutet dass eine Genehmigung oder
besondere Bedingungen gefordert sind, um
solche Waren Ein- oder Ausführen zu
dürfen.
Darf ich bei derselben Einreise
nach Schweden Tabakwaren aus einem anderen
EU-Land und Tabakwaren, die ,,Tax-free"
gekauft worden sind, mitbringen?
Sie können als Reisender doppelte
,,Freimengen" in Schweden einführen, d.h. Sie
dürfen sowohl Tabakwaren, die in einem
anderen EU- Land gekauft sind, als auch die
die ,,Taxfree" gekauft worden sind, bei
derselben Reise mitführen, unter die
Voraussetzung dass Sie nach Schweden direkt
aus einem Drittland angekommen sind.
Sie müssen auch beweisen können, dass die
Menge, die die Reisefreimenge übersteigt,
innerhalb der EU gekauft worden ist. Das
machen Sie mit einer Quittung oder anderes
Dokument, das zeigt wo und wann die Waren
gekauft worden sind.
Beachten Sie dass die Åland Inseln in
diesem Fall als Drittland betrachtet werden,
was zufolge hat dass eventuelle Tabakwaren
die in Finnland gekauft worden sind und
Tabakwaren gekauft z.B an Bord, innerhalb
der Freimenge mitgebracht werden können.
Quelle: tullverket
|