•••Zollbestimmungen/ Arzneimittel•••

••• Arzneimittel

Reisende dürfen Arzneimittel, wenn diese zu medizinischem Zweck und persönlichem Gebrauch sind, ohne Genehmigung in Schweden einführen. Auch Arzneimittel, die für Tiere von einem Tierarzt vorgeschrieben worden sind, dürfen ohne Erlaubnis eingeführt werden, wenn ein(e) Reisende das Tier nach Schweden mitbringt.
 


- Injektionsspritzen und Kanüle
- Einfuhr durch Versand u. dgl.
- Dopingmittel


Zu persönlichem Gebrauch (nicht narkotische Arzneimittel)

  • Man darf Mengen für Verbrauch innerhalb von höchstens drei Monaten von einem Land außerhalb des EES*) Gebietes einführen 

  • Man darf Mengen für Verbrauch innerhalb von höchstens einem Jahr, von einem anderen EES- Land einführen
     

*) Das EES- Gebiet umfasst die 25 EU-Länder und die EFTA-Länder Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.


Zu persönlichem Gebrauch (narkotische Arzneimittel)

  • Eine Menge, die den Bedarf von höchstens fünf Tagen entspricht, betreffs Mittel des Narkotikaverzeichnisses II und III des staatlichen Amts für Arzneimittel, darf auf jedem Mal eingeführt werden.

  • Eine Menge, die den Bedarf von höchstens drei Wochen entspricht, betreffs Mittel des Narkotikaverzeichnisses IV und V des staatlichen Amts für Arzneimittel, darf eingeführt werden. Wenn man im Ausland wohnhaft ist und sich nur zufällig in Schweden aufhält, darf man eine Menge, die das Verbrauch während des ganzen Aufenthalts entspricht (doch höchstens drei Monate) einführen.
     

Wie kann ich bezeugen dass das Arzneimittel für persönliches Gebrauch bestimmt ist?

  • Reisende müssen nachweisen, dass das Arzneimittel für ihr persönliches Gebrauch bestimmt ist. Betreffs Mittel, die auf Rezept erhältlich sind, kann man das tun, entweder durch ein schriftliches Attest von einem Arzt/Veterinär, oder durch das Etikett, das von der Apotheke auf die Verpackung angebracht ist und die Namen des/der Reisenden und des Arztes trägt.

  • Wer in einem Schengenland wohnhaft ist, und mit einem narkotischen Arzneimittel behandelt wird, muss bei der Einreise in einen anderen Schengenland ein Attest vom zuständigen Amt im Heimatland vorzeigen können. Ab den 1. April 2002 werden solche Atteste von den Apotheken ausgefertigt und brauchen von einem Arzt nicht ausgefüllt und unterschrieben werden. Wenn Reisende verschiedene narkotische Mittel mitführt, müssen sie ein separates Attest für jedes Präparat haben. Die Menge darf Verbrauch von höchstens 30 Tagen entsprechen.

Einfuhr durch Versand u.dgl.

Einfuhr von Arzneimittel durch Postversand u. dgl., von einem Land innerhalb des EES- Gebietes in Schweden, ist erlaubt wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
 

  • Das Arzneimittel soll für persönlichen Gebrauch bestimmt sein.

  • Das Arzneimittel ist in dem anderen EES- Land genehmigt und in einer Apotheke o.dgl. im betreffenden Land gekauft.

  • Das Arzneimittel ist in Schweden genehmigt und nicht rezeptpflichtig oder, betreffend rezeptpflichtige Mittel, von einem Arzt/Veterinär vorgeschrieben. Jede solche Sendung darf nur eine Menge enthalten, die das Verbrauch von einem Jahr entspricht. Der Empfänger muss nachweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt worden sind.

Injektionsspritzen und Kanüle
Reisende, die Injektionsspritzen und Kanülen einführen wollen, müssen ihr Recht diese Waren einzuführen bezeugen, z.B. durch ein Attest von einem Arzt.


Dopingmittel

Solche Mittel sind:

  • Synthetische anabole Steroide

  • Testosteron und Derivate davon

  • Wachstumshormone und Derivate davon

  • Chemische Substanzen, die Produktion und Freimachung von Testosteron und dessen Derivate befördern, oder Wachstumshormone und dessen Derivate.

     

Dopingmittel dürfen nur zu medizinischem oder wissenschaftlichem Zweck eingeführt werden.

Arzneimittel die als Dopingmittel klassifiziert werden, dürfen doch, für persönlichen Gebrauch und in Mengen die das Verbrauch von höchstens 14 Tagen entsprechen, von Reisenden eingeführt werden.

Quelle: tullverket

 

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006