Arzneimittel
Reisende dürfen Arzneimittel, wenn diese
zu medizinischem Zweck und persönlichem
Gebrauch sind, ohne Genehmigung in Schweden
einführen. Auch Arzneimittel, die für Tiere
von einem Tierarzt vorgeschrieben worden
sind, dürfen ohne Erlaubnis eingeführt
werden, wenn ein(e) Reisende das Tier nach
Schweden mitbringt.
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Injektionsspritzen und
Kanüle
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Einfuhr durch Versand
u. dgl.
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Dopingmittel
Zu persönlichem Gebrauch (nicht
narkotische Arzneimittel)
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Man darf Mengen für Verbrauch
innerhalb von höchstens drei Monaten von
einem Land außerhalb des EES*) Gebietes
einführen
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Man darf Mengen für Verbrauch
innerhalb von höchstens einem Jahr, von
einem anderen EES- Land einführen
*) Das EES- Gebiet umfasst die 25
EU-Länder und die EFTA-Länder Norwegen,
Island, die Schweiz und Liechtenstein.
Zu persönlichem Gebrauch (narkotische
Arzneimittel)
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Eine Menge, die den Bedarf von
höchstens fünf Tagen entspricht,
betreffs Mittel des
Narkotikaverzeichnisses II und III des
staatlichen Amts für Arzneimittel, darf
auf jedem Mal eingeführt werden.
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Eine Menge, die den Bedarf von
höchstens drei Wochen entspricht,
betreffs Mittel des
Narkotikaverzeichnisses IV und V des
staatlichen Amts für Arzneimittel, darf
eingeführt werden. Wenn man im Ausland
wohnhaft ist und sich nur zufällig in
Schweden aufhält, darf man eine Menge,
die das Verbrauch während des ganzen
Aufenthalts entspricht (doch höchstens
drei Monate) einführen.
Wie kann ich bezeugen dass das
Arzneimittel für persönliches Gebrauch
bestimmt ist?
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Reisende müssen nachweisen, dass das
Arzneimittel für ihr persönliches
Gebrauch bestimmt ist. Betreffs Mittel,
die auf Rezept erhältlich sind, kann man
das tun, entweder durch ein
schriftliches Attest von einem
Arzt/Veterinär, oder durch das Etikett,
das von der Apotheke auf die Verpackung
angebracht ist und die Namen des/der
Reisenden und des Arztes trägt.
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Wer in einem Schengenland wohnhaft
ist, und mit einem narkotischen
Arzneimittel behandelt wird, muss bei
der Einreise in einen anderen
Schengenland ein Attest vom zuständigen
Amt im Heimatland vorzeigen können. Ab
den 1. April 2002 werden solche Atteste
von den Apotheken ausgefertigt und
brauchen von einem Arzt nicht ausgefüllt
und unterschrieben werden. Wenn Reisende
verschiedene narkotische Mittel
mitführt, müssen sie ein separates
Attest für jedes Präparat haben. Die
Menge darf Verbrauch von höchstens 30
Tagen entsprechen.
Einfuhr durch
Versand u.dgl.
Einfuhr von Arzneimittel durch Postversand
u. dgl., von einem Land innerhalb des
EES- Gebietes in Schweden, ist erlaubt wenn
die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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Das Arzneimittel soll für
persönlichen Gebrauch bestimmt sein.
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Das Arzneimittel ist in dem anderen
EES- Land genehmigt und in einer Apotheke
o.dgl. im betreffenden Land gekauft.
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Das Arzneimittel ist in Schweden
genehmigt und nicht rezeptpflichtig
oder, betreffend rezeptpflichtige
Mittel, von einem Arzt/Veterinär
vorgeschrieben. Jede solche Sendung darf
nur eine Menge enthalten, die das
Verbrauch von einem Jahr entspricht. Der
Empfänger muss nachweisen, dass die
Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Injektionsspritzen und Kanüle
Reisende, die Injektionsspritzen und Kanülen
einführen wollen, müssen ihr Recht diese
Waren einzuführen bezeugen, z.B. durch ein
Attest von einem Arzt.
Dopingmittel
Solche Mittel sind:
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Synthetische anabole Steroide
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Testosteron und Derivate davon
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Wachstumshormone und Derivate davon
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Chemische Substanzen, die Produktion
und Freimachung von Testosteron und
dessen Derivate befördern, oder
Wachstumshormone und dessen Derivate.
Dopingmittel dürfen nur zu medizinischem
oder wissenschaftlichem Zweck eingeführt
werden.
Arzneimittel die als Dopingmittel
klassifiziert werden, dürfen doch, für
persönlichen Gebrauch und in Mengen die das
Verbrauch von höchstens 14 Tagen
entsprechen, von Reisenden eingeführt
werden.
Quelle: tullverket
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