•••Zollbestimmungen/ Kunstgüter•••

••• Kunstgüter


Es gibt Vorschriften für Ausfuhr und Export von Gegenständen von kulturellem Wert, um die nationelle Kulturerbschaft vor Verarmung zu schützen. Deshalb ist eine Erlaubnis erforderlich für Ausfuhr von gewissen Arten solcher Gegenstände aus Schweden und der EU. Für welche Gegenstände wird Erlaubnis erfordert? Wie kann ich eine Ausfuhrerlaubnis beantragen? Unerlaubte Ausfuhr was passiert denn? Antworte auf diese Fragen finden Sie durch den Link unten.
 

Weitere Auskünfte (auf Englisch) finden Sie an der Website des schwedischen Zentralamts für Denkmalpflege und der staatlichen Museen für Geschichte  unter www.raa.se

Quelle: tullverket

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006