Kunstgüter
Es gibt Vorschriften für Ausfuhr und Export
von Gegenständen von kulturellem Wert, um
die nationelle Kulturerbschaft vor Verarmung
zu schützen. Deshalb ist eine Erlaubnis
erforderlich für Ausfuhr von gewissen Arten
solcher Gegenstände aus Schweden und der EU.
Für welche Gegenstände wird Erlaubnis
erfordert? Wie kann ich eine
Ausfuhrerlaubnis beantragen? Unerlaubte
Ausfuhr was passiert denn? Antworte auf
diese Fragen finden Sie durch den Link
unten.
Weitere Auskünfte (auf Englisch) finden Sie
an der
Website des schwedischen Zentralamts für
Denkmalpflege und der staatlichen Museen für
Geschichte unter
www.raa.se
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