Waffen
und Munition
Waffen und Munition dürfen in
Schweden ohne eine Erlaubnis nicht
eingeführt werden. Als Schießwaffen werden
solche Waffen angesehen, die mit Kugeln,
Schrot, Harpunen oder anderen Geschosse
mittels Pulver, Kohlensäure, komprimierter
Luft u. dgl. geschossen werden können. Als
Schießwaffen werden auch
Tränengaseinrichtungen, Armbrüste, Start-
und Signalwaffen, die mit Patronen geladen
werden, angesehen. Zu Munition gehören
Patronen, Geschosse und Zündhütchen.
Zur gefälligen Beachtung: So genannten
Tränengas- und Pfefferspray dürfen ohne
Erlaubnis eines schwedischen Polizeiamts
nicht eingeführt werden.
Unten gibt es verschiedene Links um es
einfacher zu machen, weitere Auskünfte zu
finden:
-
Waffen für Jagd oder
Sportwettkampf (vorübergehende Einfuhr)
-
Ausfuhr von Waffen nach Jagd
oder Sportwettkampf (vorübergehende Einfuhr)
- Waffen für permanente
Einfuhr
-
Waffen für permanente
Ausfuhr
Einfuhr von
Waffen für Jagd oder Sportwettkampf
(vorübergehendes Gebrauch)
Reisende sollen rechtzeitig bevor der
Ankunft in Schweden, um eine
Einfuhrerlaubnis vom Polizeiamt am
Einfuhrort antragen. Eine Einfuhrerlaubnis
kann für mehrere Reisen innerhalb von einem
Jahr nach dem Tag der Ausfertigung gültig
sein.
Wenn Reisende von einem anderen EU-Land mit
Waffen ankommt, müssen sie auch
einen europäischen Feuerwaffenpass (EFP),
vom zuständigen Amt im Land wo sie wohnhaft
sind, vorzeigen können. Der EFP soll
Auskünfte über die Waffen , die für Jagd
oder Sportwettkampf eingeführt werden,
enthalten.
An der Einreise in Schweden soll der Waffen
am Zoll angemeldet werden. Dabei soll auch
eine so genannte Waffendeklaration in
doppelter Ausfertigung ausgefüllt
(schwedisches Zollformular Tv 730.2) und die
Erlaubnisschein, die vom schwedischen
Polizeiamt ausgefertigt ist, vorgezeigt
werden.
Ausnahmen von der Verpflichtung eine
Einfuhrerlaubnis vorzuzeigen
Wer eine schwedische Waffenbesitzkarte hat,
ist nicht verpflichtet eine Einfuhrerlaubnis
vorzuzeigen, denn die Waffenbesitzkarte
ersetzt dann die Einfuhrerlaubnis. Die
Waffenbesitzkarte soll doch am schwedischen
Zoll bei der Einfuhr vorgezeigt werden.
Reisende aus Dänemark, Finnland und Norwegen
sind nicht verpflichtet Einfuhrerlaubnis bei
der Einfuhr von Waffen für Jagd- und
Sportwettkampf vorzuzeigen, wenn sie eine
gültige, im Heimatland ausgefertigte,
Waffenbesitzkarte haben und die Waffen für
höchstens drei Monate einführen. Die
Waffenbesitzkarte vom Heimatland muss doch
vorgezeigt werden und die oben genannte
Waffendeklaration (schwedisches Zollformular
Tv 730.2) in doppelter Ausfertigung
ausgefüllt und am Zoll abgegeben werden.
Zur gefälligen Beachtung: Um eine
Einfuhrerlaubnis vom schwedischen Polizeiamt
zu bekommen muss der Waffenbesitzer eine
Waffenbesitzkarte oder ein entsprechendes
Dokument für die Waffen, die er in Schweden
einführen will, in seinem Heimatland haben.
Der Waffenbesitzer muss auch nachweisen
können, dass er von einem Anordner i
Schweden zu Jagd oder Sportwettkampf
eingeladen ist. Die Ausnahme von der
Verpflichtung Einfuhrgenehmigung zu haben
gilt nicht bei dem Transitversendung
von Waffen durch Schweden.
Ausfuhr von Waffen
nach Jagd oder Sportwettkampf
An der Ausreise soll am Zoll angemeldet
werden, dass die Waffen ausgeführt werden.
Dabei soll ein Exemplar der
Waffendeklaration zum Zollamt (Zollformular
Tv 730.2) zurückgegeben werden.
Permanente
Einfuhr von Waffen
Eine Einfuhrerlaubnisschein soll vom
schwedischen Polizeiamt am Einfuhrort, bevor
der Einreise in Schweden, ausgefertigt
werden. Diese Erlaubnis kann doch von einer
Waffenbesitzkarte ersetzt werden, die von
der schwedischen Polizei, am Ort wo der
Reisende wohnhaft oder polizeilich gemeldet
ist, ausgestellt werden. Eine
Waffenbesitzkarte kann ausgestellt werden,
wenn man im voraus kennt, welche Waffen man
einführen will.
Bei der Einfuhr von einem anderen EU-Land
muss der Reisende dazu eine so genannte
Übertragungserlaubnis haben, die vom
zuständigen Amt im Ausfuhrland ausgestellt
worden ist.
Die Waffen sollen an der Einreise am Zoll
angemeldet und die Einfuhrerlaubnis und die
Waffenbesitzkarte vorgezeigt werden. Doch
muss keine Waffendeklaration ausgefüllt
werden, weil diese nur bei vorübergehender
Einfuhr gilt.
Permanente Ausfuhr
von Waffen
Wenn jemand Waffen permanent aus Schweden
ausführen will, sollen die Waffen vom
Polizeiamt, der die Waffenbesitzkarte
ausgestellt hat, im Waffenregister des
Polizeiamts abgemeldet werden Ein
Ausfuhrerlaubnisschein soll dann am Zoll am Ausreiseort abgegeben werden.
Weiter
Infos in Schwedisch auf der Homepage der
Polizei Schwedens, bitte auf das Logo
klicken.
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