•••Zollbestimmungen/ Einfuhr Haustiere•••

••• Einfuhr von Hund oder Katze

Wenn Sie einen Hund oder eine Katze von Deutschland nach Schweden mitführen wollen gibt es gewisse Vorschriften die Sie beachten müssen. Diese sind ein wenig verschieden und abhängig von wovon das Tier kommt.

Grundsätzlich gilt aber dass Sie unbedingt Ihren Hund oder Ihre Katze am Zoll bei der Ankunft melden müssen!

Zur gefälligen Beachtung: Diese Vorschriften sind NICHT bei kommerzieller Einfuhr anzuwenden.

Schnellanschluss:

- Hunde und Katzen aus einer anderen EU-Land
- Einfuhr von jüngeren Hunden und Katzen aus anderen EU-Länder

Information über Vorschriften die ab 1. Oktober 2004 gelten.
Zur gefälligen Beachtung: Die alten Vorschriften betreffs Hunde und Katzen gelten neben diesen neuen Vorschriften bis am 1. Oktober 2004. Das bedeutet dass es bei Einfuhr von einem Hund oder eine Katze nach dem 3. Juli 2004, von EU-Länder wo man noch nicht den Heimtierausweis anschaffen kann.

Hunde und Katzen aus einer anderen EU-Land
Das Tier muss

  • mit einem Zeichen der Identität versehen worden sein

  • gegen Tollwut geimpft worden sein

  • von Zwergbandwurm entwurmt worden sein

  • mit einem sog. Heimtierausweis versehen worden sein

Zeichen der Identität
Das Tier muss mit einem Zeichen der Identität, entweder mit einer lesbaren Tätowierung oder einen Mikrochip unter die Haut, versehen worden sein. Die Nummer der Tätowierung oder des Mikrochips soll in sämtlichen Dokumenten und dem Haustierausweis des Tieres angegeben sein.

Impfung gegen Tollwut
Sowohl Hunde als Katzen sollen gegen Tollwut mit einem Impfstoff von WHO Standard, laut Empfehlung des Impfstoffherstellers, geimpft worden sein.
Um geimpft zu werden muss das Tier mit einem Zeichen der Identität versehen worden sein und die Impfung muss von einem Tierarzt durchgeführt werden. Dieser soll die Impfung in den Heimtierausweis des Tieres eintragen.

Blutprobe
Am frühesten 120 Tage und am spätesten 365 Tage nach de Grundimpfung sollen Sie dem Tierarzt bitten eine Blutprobe vom Tier vorzunehmen, um die Menge von Antikörper gegen Tollwut zu kontrollieren. Diese Probe soll von einem von der EU genehmigten Laboratorium analysiert werden. Siehe, bitte, die Liste von solchen auf die Website des schwedischen Zentralamts für Landwirtschaft, an. (Websiteverbindung am Ende dieser Seite)

Heimtierausweis
Wenn Sie eine Reise mit Ihrem Tier innerhalb der EU unternehmen wollen, müssen Sie einen besonderen Ausweis anschaffen. In diesem soll ein Tierarzt die Identitätsangaben, sowie Angaben von Impfungen, Antikörperproben und Entwurmung eintrage. Ein solcher Ausweis können Sie von Ihrem Tierarzt kaufen. (Betreffs Tiere von Schweden nach übrigen EU-Länder werden aber Blutprobeanalyse und Entwurmung nicht gefordert).

Entwurmung
Ein approbierter Tierarzt im Land der Abreise (nicht in Schweden) soll, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr in Schweden, das Tier von Zwergbandwurm mit einem genehmigten Präparat entwurmen, und diese Tatsache im Tierausweis eintragen.

Einfuhr von jüngeren Hunden und Katzen aus anderen EU-Länder
Um ein Welpe oder Kätzchen von einem anderen EU-Land einzuführen, müssen Sie ab 3. Juli 2004 um Ausnahmebewilligung antragen.

Die folgenden Bedingungen gelten:

  • das Tier darf am Zeitpunkt der Einfuhr nicht älter als drei Monaten sein

  • das Tier muss direkt von dem Züchter herrühren und darf nicht Kontakt mit Tieren, die Träger von Tollwut sein können, gehabt haben

  • das Tier muss in einem Region einer EU-Land, wo kein Fall von Tollwut während den letzten zwei Jahren gemeldet ist, geboren sein

  • das Tier darf nicht gegen Tollwut geimpft worden sein

  • das Tier muss mit einem Zeichen der Identität, entweder mit einer lesbaren Tätowierung oder einen Mikrochip unter die Haut, versehen worden sein.

  • Das Tier muss ein Ausweis haben und von Zwergbandwurm entwurmt worden sein
     

Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft bewilligt keine Einfuhrausnahmen für Tiere älter als drei Monate, oder Tiere die in einem Region einer EU-Land, wo Tollwut innerhalb zwei Jahren gemeldet ist, geboren sind. Tiere älter als drei Monate müssen geimpft worden sein und eine genehmigte Menge von Antikörper tragen um in Schweden eingeführt zu werden. Das bedeutet dass Jungtiere zwischen drei und acht Monate alt nicht eingeführt werden können.

Vergessen Sie bitte nicht dass Sie unbedingt Ihren Hund oder Ihre Katze am Zoll bei der Ankunft melden müssen!

Quelle: tullverket

 

 

 

 

www.soenkes-schwedeseite.de update: Donnerstag, 09. April 2009/ © Sönkes- Schwedenseite 2006