Einfuhr von Hund oder Katze
Wenn Sie einen Hund oder eine Katze von
Deutschland nach Schweden mitführen wollen
gibt es gewisse Vorschriften die Sie
beachten müssen. Diese sind ein wenig
verschieden und abhängig von wovon das Tier
kommt.
Grundsätzlich gilt aber dass Sie
unbedingt Ihren Hund oder Ihre Katze am Zoll
bei der Ankunft melden müssen!
Zur gefälligen Beachtung: Diese Vorschriften
sind NICHT bei kommerzieller Einfuhr
anzuwenden.
Schnellanschluss:
-
Hunde und Katzen aus
einer anderen EU-Land
-
Einfuhr von
jüngeren Hunden und Katzen aus anderen
EU-Länder
Information über Vorschriften die ab 1. Oktober 2004 gelten.
Zur gefälligen Beachtung: Die alten
Vorschriften betreffs Hunde und Katzen
gelten neben diesen neuen Vorschriften bis
am 1. Oktober 2004. Das bedeutet dass es bei
Einfuhr von einem Hund oder eine Katze nach
dem 3. Juli 2004, von EU-Länder wo man noch
nicht den Heimtierausweis anschaffen kann.
Hunde und Katzen aus
einer anderen EU-Land
Das Tier muss
-
mit einem Zeichen der Identität
versehen worden sein
-
gegen Tollwut geimpft worden sein
-
von Zwergbandwurm entwurmt worden
sein
-
mit einem sog. Heimtierausweis
versehen worden sein
Zeichen der Identität
Das Tier muss mit einem Zeichen der
Identität, entweder mit einer lesbaren
Tätowierung oder einen Mikrochip unter die
Haut, versehen worden sein. Die Nummer der
Tätowierung oder des Mikrochips soll in
sämtlichen Dokumenten und dem
Haustierausweis des Tieres angegeben sein.
Impfung gegen Tollwut
Sowohl Hunde als Katzen sollen gegen Tollwut
mit einem Impfstoff von WHO Standard, laut
Empfehlung des Impfstoffherstellers, geimpft
worden sein.
Um geimpft zu werden muss das Tier mit einem
Zeichen der Identität versehen worden sein
und die Impfung muss von einem Tierarzt
durchgeführt werden. Dieser soll die Impfung
in den Heimtierausweis des Tieres eintragen.
Blutprobe
Am frühesten 120 Tage und am spätesten 365
Tage nach de Grundimpfung sollen Sie dem
Tierarzt bitten eine Blutprobe vom Tier
vorzunehmen, um die Menge von Antikörper
gegen Tollwut zu kontrollieren. Diese Probe
soll von einem von der EU genehmigten
Laboratorium analysiert werden. Siehe,
bitte, die Liste von solchen auf die Website
des schwedischen Zentralamts für
Landwirtschaft, an. (Websiteverbindung am
Ende dieser Seite)
Heimtierausweis
Wenn Sie eine Reise mit Ihrem Tier innerhalb
der EU unternehmen wollen, müssen Sie einen
besonderen Ausweis anschaffen. In diesem
soll ein Tierarzt die Identitätsangaben,
sowie Angaben von Impfungen,
Antikörperproben und Entwurmung eintrage.
Ein solcher Ausweis können Sie von Ihrem
Tierarzt kaufen. (Betreffs Tiere von
Schweden nach übrigen EU-Länder werden aber
Blutprobeanalyse und Entwurmung nicht
gefordert).
Entwurmung
Ein approbierter Tierarzt im Land der
Abreise (nicht in Schweden) soll, innerhalb
von 10 Tagen vor der Einfuhr in Schweden,
das Tier von Zwergbandwurm mit einem
genehmigten Präparat entwurmen, und diese
Tatsache im Tierausweis eintragen.
Einfuhr von jüngeren
Hunden und Katzen aus anderen EU-Länder
Um ein Welpe oder Kätzchen von einem anderen
EU-Land einzuführen, müssen Sie ab 3. Juli
2004 um Ausnahmebewilligung antragen.
Die folgenden Bedingungen gelten:
-
das Tier darf am Zeitpunkt der
Einfuhr nicht älter als drei Monaten
sein
-
das Tier muss direkt von dem Züchter
herrühren und darf nicht Kontakt mit
Tieren, die Träger von Tollwut sein
können, gehabt haben
-
das Tier muss in einem Region einer
EU-Land, wo kein Fall von Tollwut
während den letzten zwei Jahren gemeldet
ist, geboren sein
-
das Tier darf nicht gegen Tollwut
geimpft worden sein
-
das Tier muss mit einem Zeichen der
Identität, entweder mit einer lesbaren
Tätowierung oder einen Mikrochip unter
die Haut, versehen worden sein.
-
Das Tier muss ein Ausweis haben und
von Zwergbandwurm entwurmt worden sein
Das schwedische Zentralamt für
Landwirtschaft bewilligt keine
Einfuhrausnahmen für Tiere älter als drei
Monate, oder Tiere die in einem Region einer
EU-Land, wo Tollwut innerhalb zwei Jahren
gemeldet ist, geboren sind. Tiere älter als
drei Monate müssen geimpft worden sein und
eine genehmigte Menge von Antikörper tragen
um in Schweden eingeführt zu werden. Das
bedeutet dass Jungtiere zwischen drei und
acht Monate alt nicht eingeführt werden
können.
Vergessen Sie bitte nicht dass Sie
unbedingt Ihren Hund oder Ihre Katze am Zoll
bei der Ankunft melden müssen!
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